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Anhängerbeleuchtung nach ECE
Regelung 48
Rückfahrscheinwerfer sind für alle Anhänger der Klassen O2, O3
und O4 vorgeschrieben. Bis 6m einer ab 6m zwei. Das geht nur mehr
mit den 13poligen Steckern und ist somit das endgültige Aus der 7 poligen Anhängerstecker.
Nebelschlussleuchten sind für alle Anhänger vorgeschrieben
mindestens eine oder zwei.
Ab einer Länge von 6m sind zusätzlich zu den gelben Seitenstrahlern
gelbe Leuchten vorgeschrieben.

Zusätzlich zu den weißen nicht
dreieckigen vorderen Rückstrahlern sind ab einer Anhängerbreite von
1,6m zwei weiße Begrenzungsleuchten vorgeschrieben.

Zusätzlich zu den gelben seitlichen
Rückstrahlern sind ab einer Anhängerlänge von 6m gelbe
Seitenmakierungs-Leuchten vorgeschrieben.

Anhänger Steckerbelegung
7 polig

Blick von vorne in die Steckdose
Blick von vorne in den Stecker
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1 |
Blinker links |
gelb |
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2 |
Nebelschlussleuchte |
blau |
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3 |
Masse für Pin 1-7 |
weiß |
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4 |
Blinker rechts |
grün |
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5 |
Schlusslicht rechts |
braun |
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6 |
Bremslicht |
rot |
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7 |
Schlusslicht links |
schwarz |
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8 |
Rückfahrscheinwerfer |
grau |
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9 |
Dauerplus |
braun/blau |
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10 |
Ladungsplus für
Batterie |
braun/rot |
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11 |
Frei |
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12 |
Frei |
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13 |
Masse für Pin 9-12 |
schwarz/weiß |
13 polig

Blick von vorne in die Steckdose
Blick von vorne in den Stecker
Anhängerausrüstung
Unterlegkeil
Für jeden Anhänger über 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht muss
mindestens ein Unterlegkeil mitgeführt werden!
Sicherheitsverbindungen
z.B. Reißleine oder Sicherungskette
Aufschriften
An Anhängern (ausgenommen Wohnwagen) müssen an der rechten
Außenseite vollständig sichtbar, dauernd gut lesbar und
unverwischbar angeschrieben werden:
• das Eigengewicht,
• das höchste zulässige Gesamtgewicht (es kann auch eine Bandbreite
angegeben werden),
• die höchsten zulässigen Achslasten und
• die höchste zulässige Nutzlast
Für Information zu den
Anhängerbestimmungen sehen Sie bitte
Hier!

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