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Anhängerbestimmungen klipp
und klar! Leichte Anhänger der Klasse O1 haben ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von max. 750 kg.
Auflaufgebremste schwere Anhänger der Klasse O2 dürfen
gezogen werden: und wenn Sie einen Führerschein der Klassen B + E haben! Mit Führerschein B dürfen auflaufgebremste schwere Anhänger nur dann gezogen werden wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger 3.5t nicht überschreitet und das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. Das wird oft übersehen: man darf zwar mit einem geländegängigen Fahrzeug der Klasse M1 das 1,5 fache dessen Gesamtgewichtes ziehen, sobald jedoch das Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges überschreitet, auch wenn dabei die 3.5t gar nicht erreicht werden, nur mit Führerschein E zu B.
Seit der 22. KFG – Novelle (in Kraft seit 13.08.2003) besteht die Möglichkeit, bei der Genehmigung eines Anhängers eine bestimmte Bandbreite für das höchstzulässige Gesamtgewicht anzugeben. Innerhalb dieser Bandbreite wird dann das jeweils aktuelle höchst zulässige Gesamtgewicht von der Behörde oder der Zulassungsstelle auf Antrag festgesetzt und in den Zulassungsschein eingetragen. Umtypisierungen sind daher für diese Anhänger nicht mehr notwendig, sondern bei der Zulassungsstelle kann das erforderliche höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers innerhalb der vorgegebenen Bandbreite ausgewählt und festgelegt werden!
Erleichterung für Lenkberechtigung für Anhänger E zu B Seit 1. April 2006 gibt es wesentliche Erleichterungen für Führerscheinbesitzer der Lenkberechtigung der Klasse B, die zusätzlich die Lenkberechtigung für Anhänger (Klasse E) erwerben wollen. Es muss nun nicht mehr der gesamte theoretische Stoff für eine Führerscheinprüfung nachgelernt werden. Es muss zwar wie bisher ein Theoriekurs in einer Fahrschule besucht werden, der allerdings nur mehr vier Unterrichtsstunden umfasst. Bei der anschließenden Prüfung wird nicht mehr der gesamte Führerscheinstoff geprüft sondern nur mehr ca. zehn spezifische Fragen, die vertiefte klassenspezifische Kenntnisse betreffen. Dabei müssen mindestens 80 % der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht werden. Die praktische Ausbildung in der Fahrschule wird auch weiterhin zwei Unterrichtseinheiten im praktischen Anhängerbetrieb umfassen. Damit sollte es speziell für die Eigner von trailerbaren Booten wesentlich attraktiver werden die Lenkberechtigung für die Klasse E zu B nachzumachen. Neue Führerschein-Richtlinie ab 2013 Am 14.12.2006 segnete das EU-Parlament die neue EU-Führerscheinrichtlinie ab, nach der ab 2013 nur noch Führerscheine nach einem einheitlichen EU-Modell ausgegeben werden. Damit werden auch die Anhängerbestimmungen vereinfacht: In Zukunft ist jede Kombination erlaubt, bei der das Gespann nicht mehr als 4,25 Tonnen Gesamtgewicht übersteigt. Um Gespanne zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen lenken zu dürfen, wird lediglich ein Zusatztraining und/oder eine kurze Prüfung nötig sein, und nicht wie bisher ein Erwerb der FS-Klasse B+E. Wir wären nicht in Österreich gäbe es bei Anhängerbestimmungen nicht ebenfalls eine Kuriosität und zwar darf man schon jetzt mit einem Wohnmobil einen leichten Anhänger (750 kg) mit Führerschein B ziehen wenn das Gesamtgewicht des Gespannes 4,25 t nicht übersteigt.
Für Information zu Reifen und Felgen sehen Sie bitte
Hier!
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