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Motortausch

Wichtig! Stellen Sie vor dem Kauf eines neuen Motors sicher das Ihr Boot für diesen ausgelegt ist. Bei veränderten PS und/oder Gewicht unbedingt eine Bestätigung des Bootserzeugers beilegen. Da diese kaum zu bekommen ist genügt es meistens, wenn verschiedene Motorisierungen eines Modells möglich sind/waren und wenn der neue Motor in diesen Bereich fällt, ein Prospekt des Erzeugers vorzulegen. Dies ist aber auf jeden Fall vorher mit der Zulassungsbehörde abzuklären.

Um Ihren neuen Motor ordnungsgemäß eintragen zu lassen stellen Sie einen Antrag auf Binnenschiffszulassung und wählen Sie Motortausch.

 Folgende Unterlagen sind beizulegen:

  • Eigentumsnachweis und Rechnung des Motors (im Original)

  • CE-Unterlagen für neue Motoren (für 4-Takt Motoren seit 1.1.2006 und für 2-Takt Motoren seit 1.1.2007))

  • bei Gebrauchtmotoren eine Kopie des Zulassungsschein  vom Boot in dem Sie ursprünglich verbaut waren.

  • Original-Zulassungsurkunde

  • Bei Innenbordern eine Einbaubestätigung von einer Fachfirma

  • Bei Aussenbordern, bei denen der Schiffskörper angebohrt wird, eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Montage durch eine Fachfirma

  • bei veränderter PS oder Gewichtszahl Bestätigung des Bootserzeugers eventuell reicht ein Prospekt

Der Tausch des Antriebes sowie der Transom muss nicht angezeigt werden.

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