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Motortausch
Wichtig! Stellen Sie
vor dem Kauf eines neuen Motors
sicher das Ihr Boot für diesen ausgelegt ist. Bei
veränderten PS
und/oder Gewicht unbedingt eine Bestätigung des
Bootserzeugers beilegen. Da diese kaum zu bekommen ist genügt es
meistens, wenn verschiedene Motorisierungen eines Modells möglich
sind/waren und wenn der neue Motor in diesen Bereich fällt, ein
Prospekt des Erzeugers vorzulegen. Dies ist aber auf jeden Fall
vorher mit der Zulassungsbehörde
abzuklären.
Um Ihren neuen Motor ordnungsgemäß eintragen zu lassen stellen Sie einen
Antrag auf
Binnenschiffszulassung
und wählen Sie Motortausch.
Folgende Unterlagen sind
beizulegen:
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Eigentumsnachweis und
Rechnung des Motors (im Original)
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CE-Unterlagen für neue Motoren (für
4-Takt Motoren seit 1.1.2006 und für 2-Takt Motoren seit
1.1.2007))
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bei Gebrauchtmotoren
eine Kopie des Zulassungsschein vom Boot in dem Sie
ursprünglich verbaut waren.
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Original-Zulassungsurkunde
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Bei Innenbordern eine Einbaubestätigung
von einer Fachfirma
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Bei Aussenbordern, bei denen der
Schiffskörper angebohrt wird, eine Bestätigung über die
ordnungsgemäße Montage durch eine Fachfirma
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bei veränderter PS oder Gewichtszahl
Bestätigung des Bootserzeugers eventuell reicht ein Prospekt
Der Tausch des Antriebes sowie der Transom muss nicht angezeigt
werden.

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